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Aufnahme und Anmeldung

Alle Schritte zur Anmeldung an der Karl-von-Drais-Schule auf einen Blick

Aufnahmevoraussetzungen

Die Karl-von-Drais-Schule vereint zwei Schularten unter einem Dach: das Gymnasium und die Realschule.

  • Für die Aufnahme in die 5. Klasse am Gymnasium ist eine Gymnasialempfehlung erforderlich.
  • An der Realschule können sich Schülerinnen und Schüler mit Realschul- oder Gymnasialempfehlung anmelden.
  • Für Schülerinnen und Schüler aus Rheinland-Pfalz oder Hessen, die sich für das Gymnasium an der Karl-von-Drais-Schule anmelden, ist eine Feststellungsprüfung erforderlich. Für die Anmeldung an der Realschule ist keine Feststellungsprüfung notwendig.

Die (Vor-)Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2027/28 beginnen am Montag, 21. September 2026.

Wichtige Termine

Bitte beachten Sie: Ab diesem Schuljahr finden sowohl unser Informationsabend für Eltern als auch der Tag der offenen Tür bereits im November statt. Damit haben interessierte Familien frühzeitig die Möglichkeit, sich umfassend über unsere Schule und die Aufnahme zum Schuljahr 2027/28 zu informieren und die Karl-von-Drais-Schule persönlich kennenzulernen.

Informationsabend für ElternDonnerstag, 5. November 2026, 18:00 Uhr
Tag der offenen TürSamstag, 7. November 2026, 11:00–14:00 Uhr

Kalendereintrag herunterladen

Beim Informationsabend für Eltern informieren wir über unsere beiden Schularten, unser pädagogisches Konzept, den Übergang in Klasse 5 sowie das Aufnahmeverfahren und beantworten Ihre Fragen.

Am darauffolgenden Samstag öffnet die Karl-von-Drais-Schule ihre Türen für die ganze Familie. Beim Tag der offenen Tür können Kinder und Eltern unsere Schule, unsere Räumlichkeiten und Angebote kennenlernen und mit unserer Schulgemeinschaft ins Gespräch kommen.

Anmeldeverfahren – Schritt für Schritt

1. Online-Aufnahmeantrag ausfüllen & Unterlagen einreichen

Der erste Schritt ist das Ausfüllen unseres Online-Aufnahmeantrags.

Im Formular können Sie alle erforderlichen Unterlagen bereits digital hochladen. Fehlende Dokumente oder Originale können zum Gespräch nachgereicht bzw. vorgelegt werden.

2. Persönliches Gespräch mit der Schulleitung

Nach Eingang Ihres Online-Antrags erhalten Sie einen Terminvorschlag für ein persönliches Gespräch.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin ggf. fehlende Unterlagen sowie alle erforderlichen Originaldokumente zur Einsicht mit.

3. Rückmeldung: Zusage, Warteliste oder Absage

Nach dem Gespräch erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung:

  • Zusage
  • Wartelistenmitteilung
  • Absage

Bei einer Zusage erhalten Sie Ihren Schulvertrag per Post. Bitte beachten Sie, dass Sie uns innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist bestätigen müssen, ob Sie den Schulplatz annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Anspruch auf den zugesagten Platz.

Der Vertrag wird gültig, sobald folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

  • unterschriebener Schulvertrag
  • Grundschulempfehlung im Original
  • Blatt 3 (Formular für die Anmeldung) aus der Grundschulempfehlung im Original

4. Grundschulempfehlung im Original

Die Grundschulempfehlung sowie Blatt 3 (Formular für die Anmeldung) aus der Grundschulempfehlung müssen spätestens Mitte Februar im Original im Sekretariat abgegeben werden. Sobald diese Unterlagen vorliegen und der Vertrag unterschrieben zurückgesendet wurde, ist der Schulvertrag gültig.

5. Rechtzeitige Rückmeldung

Alle Familien erhalten Ihre Rückmeldung rechtzeitig, bevor die öffentlichen Schulen ihre Anmeldetage durchführen. So ist eine verlässliche Planung gewährleistet.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt (fehlende Unterlagen können nachgereicht werden):

  • Zeugnis der 3. Klasse
  • Halbjahresinformation der 4. Klasse
  • Grundschulempfehlung (Original)
  • Blatt 3 (Formular für die Anmeldung) aus der Grundschulempfehlung (Original)
  • Geburtsurkunde oder Pass (zur Vorlage)
  • Lichtbild
  • Masernschutz-Nachweis

Wechsel ab Klasse 5 / Quereinstieg

Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse des Gymnasiums bzw. der Realschule können zum zum Schuljahresende und ab 6. Klasse zum Halbjahr oder zum Schuljahresende an die entsprechende Schulart der Karl-von-Drais-Schule wechseln. Voraussetzung ist jeweils die Vorlage der Halbjahresinformation bzw. des Endjahreszeugnisses. Für Abschlussklassen bestehen besondere Voraussetzungen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Quereinstieg.

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