- Wochenplanarbeit (im Aufbau befindend)
- Förderunterricht und Nachhilfe
- Spezielle Kurse für schwierige Fächer
- Konzentrationstraining für Kinder
- Coaching
- Differenzierte Angebote für besonders Begabte
- Als Profilleistungen und Betreuung gelten u.a.: Klassenleiterstunde, Coaching, Wochenplanstunden, Förder- und Forderkurse, Soziale Aktivitäten, Pausenprogramm, Glücks-Kurse, Prüfungsvorbereitung in Abschlussklassen und die individuelle Studienberatung (Assessment und Eignungstest).
- Die monatlichen Kosten für Verpflegung betragen 70,- €.
Klassen 5 – 10:
Posten | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind (+ jedes weitere Kind) |
Schulgeld |
160 € / Monat |
110 € / Monat |
60 € / Monat |
Profilleistungen/ Betreuung* |
129 € / Monat |
129 € / Monat |
129 € / Monat |
Verpflegung* |
70 € / Monat |
70 € / Monat |
70 € / Monat |
Elternbeitrag (gesamt) |
359 € / Monat |
309 € / Monat |
259 € / Monat |
Materialkosten |
99 € / Jahr |
99 € / Jahr |
99 € / Jahr |
*optional
Klassen 11-12:
Posten | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind (+ jedes weitere Kind) |
Schulgeld |
160 € / Monat |
110 € / Monat |
60 € / Monat |
Profilleistungen/ Betreuung* |
149 € / Monat |
149 € / Monat |
149 € / Monat |
Verpflegung* |
70 € / Monat |
70 € / Monat |
70 € / Monat |
Elternbeitrag (gesamt) |
379 € / Monat |
329 € / Monat |
279 € / Monat |
Materialkosten |
99 € / Jahr |
99 € / Jahr |
99 € / Jahr |
* optional
Befreiung von Zahlungen bzw. eine Ermäßigung der Elternbeiträge sind nach entsprechendem Nachweis der Bedürftigkeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Trägervereins möglich. Die Ermäßigung auf das Schulgeld wird auf Grundlage des Haushaltsnettoeinkommens bestimmt. Nach Vorlage und Überprüfung entsprechender Unterlagen beträgt das ermäßigte monatliche Schulgeld fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Hinweis: Diese Beitragsordnung wurde zuletzt am 24. Mai 2022 durch den Vereinsvorstand geändert und genehmigt. Sie ist ab 24. Mai 2022 gültig für bestehende Anmeldungen und neue Schüleraufnahmen. Für Neuanmeldungen für das Schuljahr 2022-23, die vor dem 24. Mai 2022 durchgeführt wurden, tritt die neue Betragsordnung zum 1. September 2023 in Kraft.