Tel: 0621 700 3 9999info@kvd-mannheim.de

Infektionsschutz & Kopflausbefall

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
 
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit den Merkblättern unten informieren. Diese sind vom Robert-Koch-Institut vorbereitet und in mehreren Sprachen verfügbar.
 
Hat ein Kind Kopfläuse, müssen Erziehungsberechtigte die Gemeinschaftseinrichtung (Schule/Kindergarten) informieren. Bei jedem Kopflausbefall besteht nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 34 IFSG) Meldepflicht durch die Gemeinschaftseinrichtung. Auch hierzu gibt es Merkblätter, die unten angefügt sind.
 
Bitte lesen diese Merkblätter aufmerksam durch, weil Sie in bestimmten Fällen Ihr Kind nicht in die Schule schicken dürfen; in besonderen Fällen muss die Schule sogar über die Erkrankung informiert werden.
 
Für mehr Informationen zum Infektionsschutz können Sie die Seite des Robert-Koch-Instituts unter besuchen: www.https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html 
 
Mehr Informationen zum Thema Kopflausbefall erhalten Sie unter: https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/kopflausbefall.html
 
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!
 
Merkblätter zum Infektionsschutz:
 
Merkblätter zum Kopflausbefall:
 
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner